Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Anke Erdmann, hat am 10. September 2026 in Kiel ihren ersten Tätigkeitsbericht vorgestellt und rasche Entlastungen in der Sozialverwaltung gefordert. Sie kritisierte komplexe Regelwerke, personelle Engpässe in den Sozialämtern und daraus resultierende lange Bearbeitungszeiten. Betroffene hätten wiederholt von schwer zugänglichen Antragswegen und schlechter Erreichbarkeit berichtet, sagte Erdmann bei der Vorstellung.
Neu falle auf, so Erdmann, dass zunehmend Schreiben eingehen, die mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt sind. Diese seien formal oft ausgefeilt und umfangreich, erschwerten aber bisweilen die Priorisierung dringlicher Fälle. Aus Sicht der Bürgerbeauftragten sollte die Verwaltung darauf mit klaren, praxistauglichen Standards reagieren.
Konkret regte Erdmann an, Standardfälle stärker zu pauschalieren, bei Weiterbewilligungen eine flachere Prüftiefe vorzusehen und die Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu verbessern. Ziel sei es, Entscheidungen zu beschleunigen und die Sicherstellung existenzsichernder Leistungen zu erleichtern. Genannt wurden Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Eingliederungshilfe. Die Bürgerbeauftragte betonte, dass kurzfristige organisatorische Anpassungen bereits Wirkung entfalten könnten, auch wenn strukturelle Personalfragen die Landesregierung und die Kommunen länger beschäftigten.
Die Umsetzung liegt nicht allein in ihrem Einflussbereich. Erdmann verwies darauf, dass Änderungen an Dienstanweisungen und IT-Prozessen notwendig seien, um Verfahren nachhaltig zu verschlanken. Ob und in welchem Umfang die Vorschläge aufgegriffen werden, blieb am Mittwoch offen. Der Tätigkeitsbericht versteht sich als Empfehlungskatalog; Entscheidungen über Ressourcen und Prioritäten trifft der Landtag Schleswig-Holstein gemeinsam mit der Landesregierung sowie den kommunalen Trägern.
Hintergrund sind wachsende Anforderungen an die Sozialverwaltung, unter anderem durch komplexe Antragslagen, wechselnde Rechtsgrundlagen und einen hohen Kommunikationsaufwand mit Bürgerinnen und Bürgern. Zugleich steigt der Erwartungsdruck, Leistungen zügig zu bewilligen. Laut Erdmann sollten klare, verständliche Informationen über Zuständigkeiten und Verfahren zum Standard werden, um Rückfragen und Korrekturschleifen zu reduzieren. Dazu gehöre auch, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie Barrieren abbauen, statt neue Hürden zu schaffen.
Erdmann kündigte an, die Wirkung ihrer Empfehlungen eng zu begleiten und im Austausch mit Behörden und Verbänden nachzusteuern. Ausdrücklich unterschied sie zwischen der Sicherung existenzieller Ansprüche, die Vorrang haben müsse, und vertiefenden Prüfungen, die dort Platz finden sollten, wo sie rechtlich geboten und verhältnismäßig seien.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).