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Expertenkommission übergibt Abschlussbericht zu Jugendschutz im Netz

Eine Bundeskonmission legt heute in Berlin ihren Abschlussbericht zum Kinder- und Jugendschutz in digitalen Räumen vor. Familienministerin Karin Prien nimmt ihn entgegen. Zentrale Punkte sind Altersgrenzen, verlässliche Altersverifikation und gestufte Schutzvorkehrungen.

Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergibt heute in Berlin ihren Abschlussbericht an Bundesfamilienministerin Karin Prien. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bündelt der Bericht rechtliche, technische und präventive Vorschläge, um Minderjährige in sozialen Medien besser zu schützen und ihre Selbstbestimmung zu stärken.

Im Zentrum der Empfehlungen steht eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien, verknüpft mit wirksamer Altersverifikation. Vorgesehen sind zudem gestufte Schutzvorkehrungen bis zur Volljährigkeit sowie Maßnahmen zur Stärkung digitaler Kompetenzen bei Kindern, Eltern und Fachkräften. Die Kommission verweist darauf, dass Schutzinstrumente wirksam, prüfbar und mit dem Datenschutz vereinbar sein müssen. Insgesamt fasst der Abschlussbericht die seit 2025 erarbeiteten Vorschläge zusammen und ergänzt sie um Erkenntnisse aus Befragungen und Anhörungen.

Das BMFSFJ betont, Ziel sei ein kohärenter Rahmen, der Kinderrechte und informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Welt sichert, ohne Chancen der Teilhabe zu beschneiden. Parallel zum Bericht stellt das Ministerium Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie Stellungnahmen aus Sachanhörungen bereit. Eine kindgerechte Fassung der Empfehlungen soll im Herbst 2026 folgen.

Erste Rückmeldungen aus Fachkreisen fallen verhalten positiv aus. Vertreterinnen und Vertreter des Jugendschutzes und der Bildungsforschung begrüßen die Verbindung aus Regulierung und Prävention, sehen aber offenen Klärungsbedarf bei der praktischen Umsetzung: Dazu zählen belastbare Verfahren der Altersverifikation, klare Zuständigkeiten von Bund und Ländern sowie die Finanzierung von Schutz- und Bildungsangeboten. Aus der Plattformwirtschaft und von Datenschutzbeauftragten werden in den kommenden Tagen weitere Einschätzungen erwartet.

Mit dem Abschlussbericht liegt eine Grundlage für politische Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene vor. Ob und wann daraus konkrete Gesetzesvorhaben entstehen, ist offen. Das BMFSFJ sieht die heutige Vorlage als Startpunkt für weitere Beratungen mit Ländern, Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Für Anbieter sozialer Medien könnten daraus künftig verbindlichere Vorgaben zu Altersgrenzen, Standard-Sicherheitsvorkehrungen und Transparenzpflichten erwachsen. Für Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe rücken gleichzeitig systematische Förderung von Medienkompetenz und Unterstützungsstrukturen in den Blick, etwa Beratung bei Risiken, Resilienzförderung und niedrigschwellige Beschwerdewege.

Klar ist: Der Bericht verknüpft die Erwartung an Plattformen, Risiken für Minderjährige stärker zu minimieren, mit dem Anspruch, Kindern und Jugendlichen digitale Teilhabe sicher zu ermöglichen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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