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Gemeindetag beziffert Sanierungsbedarf der Feuerwehrhäuser in Schleswig-Holstein auf 700 Millionen Euro

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag schätzt, dass für marode Feuerwehrgerätehäuser landesweit rund 700 Millionen Euro nötig sind. Landesfeuerwehrverband und Innenministerium verweisen auf Sicherheitsrisiken und die Zuständigkeit der Kommunen.

In Schleswig-Holstein fehlen für die Sanierung veralteter Feuerwehrgerätehäuser nach einer neuen Schätzung rund 700 Millionen Euro. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag stützt die Zahl auf Rückmeldungen aus Kommunen und vorhandene Gutachten. Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein warnt, Defizite bei Umkleiden, Schwarz-Weiß-Trennung, Hallenabmessungen und Ausfahrten beeinträchtigten die Sicherheit von Einsatzkräften und Bevölkerung. Das Innenministerium verweist auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Gemeinden für Bau und Unterhaltung sowie auf bestehende Fördermöglichkeiten des Landes.

Der aktuelle Anlass ist die gebündelte Bedarfsmeldung der Kommunen, die den Investitionsstau sichtbarer macht (Stand: 9. September 2026). Konkrete, landesweit erhobene Bestandsdaten liegen nicht vor. Kommunalvertreter und der Landesfeuerwehrverband fordern deshalb eine systematische Bestandsaufnahme mit einheitlichen Kriterien: Welche Gebäude entsprechen den technischen Regeln, wo sind Gefährdungen am größten, und welche Maßnahmen sind kurzfristig nötig?

Viele Mängel sind seit Jahren bekannt. Häufig fehlen getrennte Bereiche für kontaminierte Einsatzbekleidung, moderne Tore und Verkehrsflächen für größere Fahrzeuge oder ausreichend große Schulungs- und Sozialräume. Nach Angaben aus Kommunen verzögern knappe Haushalte und gestiegene Baukosten die Modernisierung. Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein betont, dass unzureichende Infrastruktur die Personalgewinnung erschwert und Ausbildungsabläufe behindert.

Das Innenministerium nennt als Gegenmaßnahmen Förderprogramme im Rahmen des Landeshaushalts sowie planerische Hilfen. Kommunalverbände halten dagegen, dass projektbezogene Einzelzuschüsse den strukturellen Investitionsstau kaum abbauen. Als Optionen werden eine priorisierte Landesförderrichtlinie mit Schwerpunkt auf sicherheitsrelevanten Mindeststandards, eine landesweite Prioritätenliste nach Risiko und – politisch umstritten – eine Beteiligung des Bundes an kommunalen Investitionspaketen genannt. Dabei bleibt die Rechtslage unverändert: Für den örtlichen Brandschutz und damit auch für Feuerwehrhäuser tragen die Gemeinden die Verantwortung; das Land kann fördern, aber nicht die kommunale Pflichtaufgabe ersetzen.

Die Schätzung von rund 700 Millionen Euro verdeutlicht die Spannweite des Problems: Von Sanierungen bestehender Standorte bis zu notwendigen Neubauten reicht die Bandbreite. Fachleute aus den Reihen der Kommunen und der Feuerwehren plädieren für eine dauerhaft verlässliche Finanzierung über mehrere Haushaltsjahre hinweg, damit Planungen und Baukapazitäten gesichert werden können. Ohne zusätzliche Mittel bleiben Modernisierungen aus – mit Folgen für Einsatzfähigkeit und Sicherheit im Land.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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