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Niedersachsen verweigert Abschussgenehmigung nach Wolfsangriff in Relliehausen

Nach dem Tod von zehn Leineschafen auf dem Versuchsgut Relliehausen hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium den beantragten Wolfsabschuss abgelehnt. Verbände kündigen Widerspruch und politische Schritte an.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat am 8. September 2026 den Antrag des Landvolk Northeim-Osterode abgelehnt, nach einem Wolfsangriff auf dem Versuchsgut Relliehausen kurzfristig Tiere zu entnehmen. In der Nacht zum 30. August waren nach Angaben der Universität Göttingen zehn Schafe der seltenen Rasse Leineschaf getötet worden, weitere Tiere wurden verletzt oder fehlen. Der Vorfall ereignete sich am Rand des Solling im Landkreis Northeim.

Nach ministerieller Prüfung liegen die Voraussetzungen für eine sofortige Entnahme derzeit nicht vor. Die Fachleute des Hauses verweisen auf die rechtlichen Hürden: Eine Abschussgenehmigung setzt unter anderem einen hinreichend gesicherten Verursachernachweis, die Verhältnismäßigkeit sowie eine realistische Aussicht voraus, weitere Schäden zu verhindern. Das Ministerium kündigte an, Ergebnisse der forensischen und fachlichen Begutachtung weiter auszuwerten und parallel Schutz- und Managementmaßnahmen zu verstärken.

Das Landvolk Northeim-Osterode kritisiert die Entscheidung als zu zögerlich und fordert eine schnellere Anwendung der Eingriffsmöglichkeiten nach Bundesjagdgesetz. Der Verband prüft rechtliche Schritte und sucht politische Unterstützung für ein konsequenteres Wolfsmanagement. Naturschutzverbände halten dagegen, dass der Wolf als streng geschützte Art nur in eng begrenzten, fachlich belegten Einzelfällen entnommen werden dürfe.

Rechtlich ist die Lage komplex. Verwaltungsgerichte in Niedersachsen haben in jüngerer Vergangenheit Anträge zu Abschussgenehmigungen unterschiedlich beschieden. Das Verwaltungsgericht Osnabrück ließ in einigen Eilverfahren Genehmigungen bestehen, während in anderen Konstellationen hohe Anforderungen an Nachweis und Erfolgsaussicht betont wurden. Diese Linie bestätigt, dass jede Entnahme eng am Einzelfall und am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen ist.

Für das Versuchsgut Relliehausen und weitere Betriebe in der Region bedeutet die Ablehnung, dass zunächst auf Prävention gesetzt wird. Dazu zählen erhöhte Nachtpräsenz, angepasste Zäunungen, Herdenschutzhunde und eine engere Beobachtung der Rudelaktivität. Zudem stehen Fragen der finanziellen Unterstützung für Präventionsmaßnahmen und die Schadensregulierung im Raum.

Der Fall dürfte die laufende Debatte in Niedersachsen weiter zuspitzen. Landwirtschaftliche Interessen, die auf schnelle Eingriffe setzen, stehen naturschutzfachlichen Positionen gegenüber, die den strengen Schutzstatus und die Beweislast betonen. Mit der Entscheidung vom 8. September 2026 setzt das Land vorerst auf Abwehrmaßnahmen und weitere Prüfung. Ob die Voraussetzungen für eine spätere Entnahme erreicht werden, hängt von den noch ausstehenden Begutachtungen und der Entwicklung der Lage im Landkreis Northeim ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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