Bündnis 90/Die Grünen haben am 1. September 2026 im Deutschen Bundestag die Drucksache 21/7791 eingebracht. Der Antrag fordert, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem modernen Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln und ein gesetzliches Recht auf Open Data zu verankern. Er reagiert auf in Berlin diskutierte Änderungen am Informationsfreiheitsrecht, die nach Einschätzung der Fraktion Auskunftsrechte einschränken könnten.
Kernpunkte sind ein Anspruch auf proaktive Veröffentlichung amtlicher Informationen, klare Veröffentlichungspflichten für Bundesbehörden sowie standardisierte, maschinenlesbare Open-Data-Formate. Zugleich sieht der Antrag Schutzvorkehrungen für personenbezogene und sicherheitsrelevante Daten vor. Die Grünen begründen dies mit besserer öffentlicher Kontrolle staatlichen Handelns, Korruptionsprävention und Nutzbarkeit für Wissenschaft, Medien und Wirtschaft.
Der Vorstoß knüpft an die seit Jahren geführte Debatte über das Informationsfreiheitsgesetz von 2006 an. In Transparenzinitiativen und der Fachöffentlichkeit gilt ein Bundestransparenzgesetz seit Längerem als überfällig; im Koalitionsvertrag war eine Weiterentwicklung angekündigt worden. Kritikerinnen und Kritiker hatten zuletzt gewarnt, einzelne Vorschläge zur Reform könnten Hürden für Zugangsanträge erhöhen und Veröffentlichungspflichten verwässern. Der Antrag der Grünen adressiert diese Bedenken mit einem Katalog veröffentlichungspflichtiger Informationen und Ausnahmen, die eng zu begründen wären.
Parlamentarisch handelt es sich um einen Fraktionsantrag, nicht um einen Gesetzentwurf. Über konkrete Änderungen entscheidet der Bundestag nach Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. Die Drucksache ist im Informationssystem des Deutschen Bundestages verzeichnet. Stellungnahmen anderer Fraktionen reichten zum Zeitpunkt der Einbringung von Zustimmung zu stärkeren Veröffentlichungspflichten bis zu dem Hinweis, den Bedarf erst im Verfahren prüfen zu wollen. Eine förmliche Position der Bundesregierung blieb zunächst offen.
Ein Bundestransparenzgesetz hätte organisatorische und technische Folgen für Bundesbehörden: Prozesse zur proaktiven Veröffentlichung müssten etabliert, Verzeichnisse von Datenbeständen gepflegt und Open-Data-Portale ausgebaut werden. Rechtlich wäre auszugestalten, wie Veröffentlichungspflichten mit Geheimhaltungsinteressen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem Datenschutz in Einklang gebracht werden. Maßgeblich wären dabei präzise Abwägungskriterien und einheitliche Fristen.
Die weiteren Beratungen im Herbst 2026 werden zeigen, ob aus der Forderung der Grünen ein Gesetzentwurf hervorgeht. Unabhängig vom Ausgang setzt der Antrag die Diskussion über Transparenzstandards auf Bundesebene erneut auf die Tagesordnung und macht den Bundestag zum Ort der Entscheidung über Reichweite und Grenzen des Informationszugangs in Deutschland.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).