Polizei & Justiz

Gutachter hält Alexander K. im Düsseldorfer Prozess für schuldfähig

Vor dem Landgericht Düsseldorf hat ein psychiatrischer Sachverständiger erklärt, Alexander K. sei im laufenden Verfahren schuldfähig. Das Gutachten betrifft Anklagen wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung.

Vor dem Landgericht Düsseldorf hat am 22. Oktober 2026 ein psychiatrischer Sachverständiger erklärt, der Angeklagte Alexander K. sei schuldfähig. Das Gutachten ist Teil des laufenden Verfahrens, in dem die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dem 38-Jährigen unter anderem Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung zur Last legt. Der Experte bescheinigte dem Angeklagten zwar ausgeprägte emotionale Auffälligkeiten und eine erhöhte Aggressionsbereitschaft, sah jedoch keine so schwere seelische Störung zur Tatzeit, die seine Schuldfähigkeit ausschließen oder erheblich mindern würde.

Mit der Einordnung zur Schuldfähigkeit erhält das Verfahren einen entscheidenden strafrechtlichen Bezugspunkt: Nur wenn volle Schuldfähigkeit vorliegt, kann dem Angeklagten die volle strafrechtliche Verantwortung zugerechnet werden. Über das Gewicht des Gutachtens entscheidet das Gericht im Zusammenhang mit weiteren Beweismitteln und Zeugenaussagen. Ein Urteil ist noch nicht terminiert.

Alexander K. war 2014 vom Landgericht Hannover wegen der Tötung und Zerstückelung einer Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden; das Gericht ging damals von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Nach seiner Entlassung steht er nun in Düsseldorf erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat die Anklage zugelassen und verweist auf die Schwere der Vorwürfe. Ob im Falle einer Verurteilung Sicherungsmaßnahmen in Betracht kommen, wäre eine Rechtsfolgeentscheidung des Gerichts und hängt von den Feststellungen im Urteil ab.

Im Prozess berichteten Polizeibeamte über Ermittlungsmaßnahmen und die Umstände der Festnahme; weitere Zeuginnen und Zeugen sollen gehört werden. Die Verteidigung stellt die Darstellung der Anklage in Frage und kündigt an, auf Widersprüche in Aussagen und Abläufen hinzuweisen. Vertreterinnen und Vertreter der Nebenklage verweisen auf Gefährdungsaspekte aus früheren Verfahren. Das Gericht hat angekündigt, die psychiatrische Bewertung im Lichte der gesamten Beweisaufnahme zu würdigen.

Das Gutachten vom 22. Oktober 2026 ist keine Vorentscheidung. Es gibt den fachlichen Befund eines Sachverständigen wieder, an den das Gericht nicht gebunden ist. Maßgeblich bleibt die Gesamtschau der Beweise in der Hauptverhandlung am Landgericht Düsseldorf. Bis zu einer Entscheidung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Der nächste Verhandlungstag soll weiteren Zeugenaussagen und der Erörterung kriminaltechnischer Spuren dienen; ein Zeitpunkt für die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung steht noch aus.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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