Hessen

Hessischer Corona-Untersuchungsausschuss beginnt am 4. September mit ganztägigen Anhörungen

Der vom Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik startet am 4. September 2026 mit einer öffentlichen Sachverständigenbefragung im Plenarsaal des Hessischen Landtags. Vorgesehen sind vier Anhörungen über den ganzen Tag; Presse und Publikum können eingeschränkt…

Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zur Aufklärung der Landespolitik in der Corona-Pandemie (UNA 21/1) hat am Freitag, dem 4. September 2026, seine planmäßigen Sachverständigenbefragungen begonnen. Die öffentliche Sitzung startete um 9:00 Uhr im Plenarsaal; für den ersten Tag sind nacheinander vier Anhörungen zwischen Vormittag und frühem Abend angesetzt. ([hessischer-landtag.de](https://hessischer-landtag.de/termine/untersuchungsausschuss-211-corona?utm_source=openai))

Nach der veröffentlichten Tagesordnung sollen nacheinander Prof. Dr. Andrea Kießling (Öffentliches Recht, Goethe-Universität Frankfurt), der Datenanalyst und Publizist Tom Lausen, die ehemalige stellvertretende Leiterin des Frankfurter Gesundheitsamtes Prof. Dr. Ursel Heudorf sowie Prof. Dr. Matthias Friehe (Staats- und Verwaltungsrecht, EBS Universität) befragt werden. Die Sitzungen sind als öffentliche Anhörung geplant; formale Zugangsregeln und Akkreditierungsfristen wurden vom Landtag kommuniziert. ([hessischer-landtag.de](https://hessischer-landtag.de/pressemitteilungen/anmeldung-zum-untersuchungsausschuss-211-corona?utm_source=openai))

Der Ausschuss war vom Landtag eingesetzt, nachdem er über die Zuständigkeit und das Verfahren lange politisch und rechtlich gestritten worden war; der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hatte zuvor in Verfahren zur Einsetzung Entscheidungen getroffen. Die Ausschussarbeit hatte sich in den vergangenen Monaten auf die Sammlung von Akten und Beweisanträgen konzentriert; den Abgeordneten liegen nach eigenen Angaben umfangreiche Unterlagen vor. Die inhaltliche Zielsetzung ist die Prüfung der Landespolitik in Hessen während der Pandemie. ([staatsgerichtshof.hessen.de](https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss?utm_source=openai))

Für Medienvertreterinnen und -vertreter sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger gelten Einschränkungen: Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzungen sind nach dem Hessischen Untersuchungsausschussgesetz nicht gestattet; für Interviews sind begrenzte Möglichkeiten in den Pausen und im Anschluss vorgesehen. Der Landtag wies auf eine Anmeldefrist für Pressevertreter hin. ([hessischer-landtag.de](https://hessischer-landtag.de/pressemitteilungen/anmeldung-zum-untersuchungsausschuss-211-corona?utm_source=openai))

Die öffentliche Phase der Befragungen markiert den Beginn eines verfahrensintensiven Abschnitts, in dem Beweisanträge, Zeugenaussagen und Gutachten zusammengeführt werden müssen. Entscheidend für die weitere Bewertung der Landespolitik werden Umfang, Klarheit und Verwertbarkeit der vorgelegten Dokumente sowie die Antworten der Sachverständigen auf Fragen von Verwaltungshandeln, Entscheidungsprozessen und Datenlage während der Pandemie sein. Konkrete Termine für weitere Sitzungen und die abschließende Berichterstattung hat der Landtag bereits strukturiert veröffentlicht; die weitere Arbeit des Ausschusses dürfte sich über Monate erstrecken. ([hessischer-landtag.de](https://hessischer-landtag.de/termine/untersuchungsausschuss-211-corona?utm_source=openai))

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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