Mecklenburg-Vorpommern hat der Gemeinde Schwanheide am 2. September 2026 einen Zuwendungsbescheid für den Ersatzneubau der Brücke über den Mühlenteich in der Zweedorfer Straße übergeben. Nach Angaben der Landesregierung stellt das Land rund 540.000 Euro bereit. Der Norddeutsche Rundfunk berichtet von 500.000 Euro Landesanteil. Die Gemeinde veranschlagt für das Projekt Gesamtaufwendungen von etwa 1,17 Millionen Euro.
Der Termin zur Übergabe fand vor Ort in Schwanheide statt. Als Fördergeber nennt die Pressemitteilung das Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern. Die Kommune plant, das Bestandsbauwerk aus den 1960er-Jahren zurückzubauen und durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Nach derzeitiger Planung soll das Vergabeverfahren für die Bauleistungen noch 2026 starten; der Baubeginn wird für den Herbst 2026 in Aussicht gestellt. Verbindliche Termine können sich je nach Ausschreibungsergebnis und Bauablauf noch ändern.
Hintergrund ist der Zustand einer überschütteten Stahlbetonplattenbrücke aus dem Jahr 1966. Ersatzneubauten dieser Art werden in Mecklenburg-Vorpommern typischerweise aus kommunalen Eigenmitteln und Landeszuwendungen finanziert; gegebenenfalls kommen weitere Programme hinzu. Die zugesagten Landesmittel decken einen erheblichen, jedoch nicht den gesamten Finanzierungsbedarf. Über die genaue Aufteilung der Restkosten zwischen Gemeinde und weiteren Quellen ist noch zu entscheiden.
Für Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung ist die Gemeinde Schwanheide über das Amt Boizenburg-Land zuständig. In den technischen Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass während der Bauzeit eine gesicherte Führung von Fuß- und Radverkehr erforderlich ist. Kurzzeitige Sperrungen für den motorisierten Verkehr in der Zweedorfer Straße gelten als wahrscheinlich; detaillierte Umleitungsregelungen sollen nach Zuschlag bekanntgegeben werden.
Die Differenz bei den genannten Landesbeträgen ergibt sich aus den Quellen: Die Landesregierung nennt rund 540.000 Euro, der NDR rund 500.000 Euro. Beide Zahlen beziehen sich auf den gleichen Zuwendungsbescheid vom 2. September 2026; die exakte Fördersumme ist laut Land aufgerundet angegeben. Weitere Einzelheiten, etwa zur Ausführung des Tragwerks oder zu Bauphasen, werden mit Veröffentlichung der Vergabeunterlagen präzisiert. Prognosen zu Bauzeiten und Kosten stehen unter dem Vorbehalt des Ausschreibungsergebnisses und möglicher Preisänderungen im Bauwesen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).