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Länder präzisieren Zulassung von Simson-Reimporten für 60 km/h

Mehrere Länder ordnen die Einzelabnahme von Simson-Reimporten neu; eine bundeseinheitliche Lösung fehlt.

Mehrere Bundesländer haben im Sommer 2026 ihre Verwaltungspraxis für die Zulassung von reimportierten Simson-Kleinkrafträdern geschärft. Ziel ist, die Einzelabnahme für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde nachvollziehbarer und einheitlicher zu gestalten. Auslöser waren neue Leitlinien auf Länderebene, unter anderem in Sachsen-Anhalt, sowie Debatten in Thüringen und eine Initiative im Bundestag.

Rechtlicher Bezugspunkt bleibt der Einigungsvertrag: Danach dürfen Kleinkrafträder, die in der ehemaligen DDR erstmals zugelassen wurden, bis 60 km/h fahren. Viele im Ausland verkaufte Exportmodelle kehren jedoch als Reimporte ohne DDR-Betriebserlaubnis zurück. Sie wurden deshalb in der bundesdeutschen Praxis regelmäßig mit 45 km/h eingestuft. Genau an dieser Schnittstelle setzen die aktuellen Länderregelungen an: Sie definieren, welche Nachweise zur technischen Gleichwertigkeit mit den DDR-Serienfahrzeugen vorzulegen sind, wie die Prüfung abläuft und welche Behörden die Verfahren begleiten.

An der Grundlinie der Bundesrechtslage ändert sich damit vorerst nichts. Das Kraftfahrt-Bundesamt betont, dass eine 60‑km/h-Einstufung nicht automatisch mit der Wiedereinfuhr erfolgt. Für Reimporte ist weiterhin eine Einzelabnahme nach Paragraph 21 der StVZO vorgeschrieben, durchgeführt durch technische Dienste wie TÜV oder DEKRA. Erst auf dieser Grundlage kann eine Betriebserlaubnis erteilt oder erweitert werden. Die Ländervorgaben zielen darauf, diese Einzelfallprüfung zu strukturieren, ohne die abschließende technische Bewertung vorwegzunehmen.

Politisch bleibt das Thema umstritten. Befürworter verweisen auf den technischen Gleichstand vieler Reimporte mit den Modellen, die in der DDR zugelassen wurden, sowie auf die Interessen von Fahrerinnen und Fahrern und von Sammlerinnen und Sammlern. Kritiker warnen vor einem Flickenteppich, wenn Länder unterschiedliche Nachweisstandards anwenden, und fordern eine bundeseinheitliche Klärung.

Auch auf Bundesebene wird der Umgang mit Reimporten neu verhandelt. Im Juni 2026 wurde im Bundestag ein Antrag eingebracht, der Erleichterungen und klare Kriterien für 60‑km/h-Zulassungen bei Simson-Reimporten anmahnt. Eine Entscheidung darüber steht noch aus. Bis dahin gilt: Maßgeblich bleibt die Prüfung jedes einzelnen Fahrzeugs nach StVZO und die Entscheidung der zuständigen Behörden und Prüfstellen. Für bereits rechtmäßig mit 60 km/h zugelassene Kleinkrafträder besteht weiterhin Bestandsschutz; sie dürfen mit der Führerscheinklasse AM gefahren werden.

Unabhängig von der politischen Bewertung könnten die jüngsten Länderleitlinien die Verfahren beschleunigen und berechenbarer machen. Ob sie bundesweit zu mehr Einheitlichkeit führen, hängt jedoch von einer möglichen bundesrechtlichen Präzisierung und der gelebten Praxis bei Prüforganisationen ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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