Das Landgericht Koblenz hat am 28. August 2026 einen heute 81 Jahre alten Mann wegen Mordes an der US-Touristin Amy Lopez zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen der Kammer tötete der Angeklagte die damals 24-Jährige am 26. September 1994 in der Nähe der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz.
Das Gericht stützte seine Überzeugung auf neue DNA-Analysen, ein Geständnis des Angeklagten im Prozess sowie medizinische Gutachten zur Schuldfähigkeit zur Tatzeit. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt; dem folgte die Strafkammer. Die Ermittler waren dem Mann Ende Februar 2026 auf die Spur gekommen, nachdem mit aktuellen molekulargenetischen Verfahren Spuren an der Leiche und an Kleidungsstücken eindeutig zugeordnet werden konnten.
Rechtlich gilt: Für Mord sieht das Strafgesetzbuch zwingend lebenslange Freiheitsstrafe vor. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wird eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren regelmäßig ausgeschlossen. Für Totschlag gelten andere Strafrahmen; eine automatische lebenslange Freiheitsstrafe ist dort nicht vorgesehen. Das Gericht bewertete die Umstände des Falls als besonders verwerflich.
In den 1990er-Jahren hatten die Ermittlungen zunächst keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben. Der Fall wurde als Cold Case erneut geprüft, nachdem forensische Techniken fortentwickelt worden waren. Die Verteidigung verwies in ihren Plädoyers auf das hohe Alter und den Gesundheitszustand des Angeklagten. Das Gericht hielt dem entgegen, dass die Schwere der Tat überwiege; der Verurteilte verbleibt in Untersuchungshaft, wo ärztliche Versorgung sichergestellt sei, bis die Rechtskraft des Urteils eintritt.
Aus dem Umfeld der Familie von Amy Lopez wurde betont, im Vordergrund stünden Aufklärung und Gerechtigkeit. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, war zum Zeitpunkt der Verkündung offen. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung kündigten an, die schriftlichen Urteilsgründe zu prüfen.
Der Fall zeigt, welche Rolle moderne DNA-Analysen für die Aufklärung lang zurückliegender Gewaltdelikte spielen. Zugleich wirft er Fragen nach dem Opferschutz, nach der praktischen Umsetzung lebenslanger Strafen bei hochbetagten Verurteilten und nach den Ressourcen für die systematische Bearbeitung ungeklärter Altfälle in Rheinland-Pfalz auf.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).