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Polizei stellt zwei Jugendliche nach Flucht auf E‑Scootern in Güglingen

In Güglingen hat die Polizei am 8. September zwei Jugendliche nach einer Flucht auf E‑Scootern gestoppt. Laut Polizeipräsidium Heilbronn wurden dabei Drogen und eine Axt gefunden.

In Güglingen im Landkreis Heilbronn hat die Polizei am Abend des 8. September 2026 zwei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren gestellt, die zuvor einen 49‑Jährigen beleidigt und sich einer Kontrolle entzogen hatten. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Heilbronn fuhren die beiden wiederholt mit E‑Scootern an dem Mann vorbei, hupten und beschimpften ihn. Als Streifen vor Ort eintrafen, setzten die Jugendlichen ihr Verhalten fort und flüchteten.

Die Beamten entschieden sich für eine Kombination aus Ablenkung und verdeckter Positionierung: Während ein Streifenwagen die beiden auf eine festgelegte Route lenkte, bezog ein weiterer Polizist im Gebüsch Stellung. So konnte der 14‑Jährige an einer Engstelle überrascht und zu Boden gebracht werden. Er riss sich zunächst los und rannte davon. Der Beamte nahm die Verfolgung auf dem zurückgelassenen E‑Scooter auf und stellte den Jugendlichen kurz darauf endgültig. Auch der 16‑Jährige wurde wenig später angehalten. Beide kamen vorübergehend in Gewahrsam.

Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte nach eigener Darstellung Drogen und eine Axt sicher. Zu Art und Menge der Betäubungsmittel machte die Polizei keine Angaben. Die Ermittlungen zu möglichen Straftatbeständen laufen; geprüft werden unter anderem Beleidigung sowie weitere Delikte im Zusammenhang mit dem Mitführen der Axt und den Verstößen im Straßenverkehr. Die Jugendlichen wurden den Erziehungsberechtigten übergeben.

Der Einsatz zeigt eine unaufwendige, aber wirksame Taktik, um flüchtige Minderjährige ohne Gefährdung Unbeteiligter anzuhalten. Das Polizeipräsidium betont zugleich, dass E‑Scooter im öffentlichen Verkehrsraum denselben Grundregeln unterliegen wie andere Fahrzeuge. Minderjährige dürfen E‑Scooter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nutzen; Manipulationen an der Technik, Fahren ohne vorgeschriebene Ausstattung oder riskante Fahrmanöver können zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbeständen führen.

Über weitergehende Maßnahmen gegen die beiden Jugendlichen und den Fortgang des Verfahrens informierte die Polizei bislang nicht. Zuständig für Auskünfte ist das Polizeipräsidium Heilbronn, das den Vorfall am 9. September öffentlich gemacht hat. Regionale Medien übernahmen die wesentlichen Angaben aus der Pressemitteilung. Ein Gerichtstermin oder jugendgerichtliche Auflagen sind derzeit nicht bekannt.

Der Vorfall ereignete sich in den Abendstunden, Personen wurden nach bisherigem Stand nicht verletzt. Sachschäden wurden nicht gemeldet.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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