Die Landeshauptstadt Potsdam führt die kommunale Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck zum 1. Oktober 2026 ein. Das hat die Verwaltung bestätigt; die Stadtverordnetenversammlung hatte die Satzung bereits im März 2026 beschlossen und einem von der Verwaltung eingebrachten Änderungsantrag zur Verschiebung des ursprünglich für den 1. Juli geplanten Starts auf den 1. Oktober zugestimmt. Ein letzter Versuch der CDU, die Einführung aufzuheben beziehungsweise erneut aufzuschieben, scheiterte in den Gremien.
Die Steuer richtet sich nach der vom Rathaus veröffentlichten Lesefassung an Gastronomie- und Verkaufsstellen mit To-go-Angeboten und sieht als typischen Betrag 0,50 Euro je Einweggeschirrteil vor; die Verwaltung hat zugleich Informationsmaterial und eine Praxishilfe für betroffene Betriebe herausgegeben. Die Stadt begründet die Abgabe mit dem Ziel, die Menge von Einwegabfällen zu reduzieren und den Umstieg auf Mehrwegsysteme zu fördern. Parallel stellt Potsdam Fördermittel bereit, mit denen Gastronomiebetriebe und Vereine bei der Anschaffung von Mehrweglösungen unterstützt werden können.
Wirtschaftsverbände und Gastronomen haben Kritik geäußert und auf Wettbewerbsnachteile gegenüber Nachbarkommunen und Berlin hingewiesen; der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA warnte vor zusätzlichen Belastungen für kleinere Betriebe. Die Verwaltung verweist dagegen auf Gespräche mit IHK, Handwerkskammer und Handelsverband sowie auf eine Übergangsfrist und Unterstützungsangebote, mit denen ein geordneter Umstieg ermöglicht werden soll.
Rechtlich stützt sich die Stadt auf eine Satzung, die im Sonderamtsblatt veröffentlicht ist; die Verwaltung hat zudem FAQ- und Meldeformulare online gestellt und eine Ansprechstelle für steuerliche Fragen benannt. Nach Angaben der Stadt werden bestimmte Verpackungen, etwa pfandpflichtige Einweggetränkebehälter und industriell verpackte Lebensmittel, nicht erfasst.
Die Einführung bleibt politisch umstritten: Die Opposition sieht in der Abgabe eine zusätzliche Belastung in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten, die Befürworter betonen den umweltpolitischen Hebel zur Verringerung von Einwegmüll. Konkrete fiskalische Prognosen über Einnahmen aus der Steuer nennt die Stadtverwaltung bislang in der derzeit verfügbaren Kommunikation nicht.
Für Betriebe relevant sind die Fristen und Pflichten ab dem 1. Oktober 2026; die Verwaltung empfiehlt, die bereitgestellten Praxishilfen zu nutzen und bei Fragen die genannten Ansprechstellen zu kontaktieren.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).