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Potsdam führt Verpackungssteuer für Einweg ab 1. Oktober ein

In Potsdam gilt ab sofort eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen: 0,50 Euro pro Verpackung, 0,20 Euro je Besteckteil. Mehrweg und pfandpflichtige Behälter sind ausgenommen; die Stadt unterstützt Betriebe mit Fördermitteln.

In der Landeshauptstadt Potsdam ist am 1. Oktober eine kommunale Verpackungssteuer in Kraft getreten. Für nicht wiederverwendbare Einweg-Lebensmittelverpackungen wie Becher, Schalen oder Boxen werden 0,50 Euro pro Einheit fällig, für Einwegbesteck 0,20 Euro je Teil.

Die Abgabe entsteht mit dem Verkauf der Speise oder des Getränks in der Einwegverpackung. Steuerpflichtig sind die Betriebe, die den Verkauf vornehmen. Ziel der Regelung ist es, das Aufkommen an Einwegmüll zu senken, Mehrwegangebote zu verbreiten und die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern.

Ausgenommen sind Mehrwegverpackungen sowie Behälter, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen. Wer konsequent auf Mehrweg setzt oder vollständig auf Einweg verzichtet, ist von der Abgabe befreit. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Satzung zuvor beraten und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Nach mehreren Verschiebungen und Vorbereitungen legt die Stadt nun die konkrete Umsetzung vor. Zur Abfederung wirtschaftlicher Belastungen stellt die Landeshauptstadt Potsdam Fördermittel bereit. Unterstützt werden Anschaffungen von Mehrweggeschirr, Mehrwegbesteck und Spültechnik; Rückwirkungsmöglichkeiten für Investitionen ab dem 1.

Juni 2026 sind vorgesehen. Die Verwaltung kündigt Informationsmaterialien, Praxishilfen und eine Infomesse für die lokale Gastronomie an. Reaktionen aus Handel, Handwerk und Gastronomie fallen unterschiedlich aus.

Verbände begrüßen den Lenkungszweck, mahnen aber eine landesweit einheitliche Lösung an und warnen vor Mehraufwand für kleinere Betriebe. Die Stadt verweist auf Erfahrungen anderer Kommunen wie Tübingen und Freiburg, die zuvor Instrumente zur Begrenzung von Einwegverpackungen erprobt haben. Wie die Potsdamer Regelung im Detail wirkt, wird sich aus der Anwendungspraxis, möglichen Klärungen mit der Verwaltung und eventuellen gerichtlichen Verfahren ergeben.

Anpassungen könnten zudem aus künftigen Beschlüssen auf Landes- oder Bundesebene folgen. Für die Betriebe gilt: Maßgeblich ist der Verkaufsvorgang in Potsdam. Die Steuer bezieht sich auf die jeweilige Einwegverpackung oder das einzelne Besteckteil; Kombinationen werden entsprechend der Stückzahl erfasst.

Die Stadt empfiehlt, Kundinnen und Kunden aktiv auf Mehrwegoptionen hinzuweisen und betriebsinterne Abläufe frühzeitig umzustellen. Die relevanten Eckwerte – Steuersätze, Ausnahmen, förderfähige Investitionen und Stichtage – sind von der Stadt veröffentlicht und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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