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Potsdam hat Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen eingeführt

Seit 1. Oktober 2026 gilt in Potsdam eine kommunale Abgabe auf Einwegverpackungen. Die Stadt setzt auf weniger Müll und mehr Mehrweg, Betriebe warnen vor höheren Preisen.

In Potsdam gilt seit dem 1. Oktober 2026 eine kommunale Verpackungssteuer auf Speisen- und Getränkeverpackungen aus Einwegmaterial. Die Landeshauptstadt Potsdam hatte die Satzung zuvor in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im Sonderamtsblatt bekannt gemacht. rbb24 berichtet über erste Preiswirkungen im Alltag.

Kern der Regelung ist eine Abgabe auf Einwegverpackungen, die im Außer-Haus-Verkauf ausgegeben werden. Die Satzung nennt für bestimmte Verpackungsarten feste Beträge, darunter 0,50 Euro pro Lebensmittelverpackung, wie im Sonderamtsblatt ausgewiesen. Für zeitlich befristete Märkte und Feste sind Ausnahmen vorgesehen. Nach städtischen Planungen sollen die Einnahmen im Jahr 2027 rund eine Million Euro erreichen; im laufenden Jahr fallen anteilige Beträge an.

Die unmittelbaren Effekte variieren je nach Betriebsform und Preisstrategie. rbb24 rechnete vor, dass ein typisches Fast-Food-Menü in der Summe der Verpackungsabgaben und infolge möglicher Preisaufschläge rund vier Euro teurer werden kann. Ob und in welchem Umfang Betriebe die Abgabe an Kundinnen und Kunden weitergeben, liegt in deren Entscheidung. Betroffen sind vor allem Imbisse, Bäckereien, Tankstellen und Filialen großer Schnellrestaurantketten.

Die Stadt begründet die Maßnahme mit drei Zielen: weniger Einwegmüll, geringere kommunale Entsorgungskosten und mehr Angebote für Mehrweg. Nach Angaben der Verwaltung wurde die Ausgestaltung der Potsdamer Regelung mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Handelsverband, dem Branchenverband DEHOGA und der Verbraucherzentrale beraten. Kritik kommt aus Teilen der Gastronomie und des Handels, die wirtschaftliche Belastungen für kleine Betriebe mit hohem Take-away-Anteil befürchten.

Rechtlich stützt sich die Verpackungssteuer auf die kommunale Satzungshoheit. Die Stadtverwaltung will Einnahmen und Wirkung in den kommenden Haushaltsjahren evaluieren und dabei prüfen, ob die Abgabe die gewünschte Verhaltensänderung erreicht – also weniger Einwegverpackungen und mehr Nutzung von Mehrwegbehältnissen. Konkrete Sätze, Ausnahmetatbestände und der Geltungsbeginn sind in der veröffentlichten Satzung dokumentiert.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die neue Abgabe je nach Angebotsform spürbare Preisaufschläge bei Essen und Getränken zum Mitnehmen. Für Betriebe entsteht zusätzlicher Abrechnungs- und Informationsaufwand. Befürworterinnen und Befürworter erwarten, dass sich die Kosten durch niedrigere Reinigungsausgaben im öffentlichen Raum und durch einen Schub für Mehrweg mittelfristig relativieren. Ob sich diese Annahmen bestätigen, lässt sich erst nach Auswertung der ersten Erfahrungswerte belegen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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