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Sachsen-Anhalt wählt: Auszählung startet um 18 Uhr

In Sachsen-Anhalt schließen die Wahllokale um 18 Uhr. Danach beginnt die Auszählung; MDR und ARD begleiten den Wahlabend mit Prognosen und Hochrechnungen.

In Sachsen-Anhalt schließen die Wahllokale am heutigen Sonntag um 18 Uhr, anschließend beginnt in allen Wahlbezirken die Auszählung. Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet live vom Wahlabend. Eine erste Prognose der ARD, erhoben von Infratest dimap, wird unmittelbar nach Schließung der Wahllokale erwartet. Hochrechnungen folgen auf Basis der nach und nach eingehenden Ergebnisse aus den Wahlbezirken.

Die Auszählung erfolgt öffentlich: Wahlvorstände bleiben nach 18 Uhr im Wahlraum und zählen zunächst die Stimmzettel aus den Urnen. Briefwahlstimmen werden in eigenen Briefwahlvorständen ausgezählt. Beobachterinnen und Beobachter dürfen der Auszählung beiwohnen, dürfen aber die Arbeit nicht stören und keine Stimmzettel berühren. Nach Abschluss dokumentiert der Wahlvorstand die Ergebnisse im Niederschriftsprotokoll und übermittelt sie an die zuständige Gemeindebehörde. Von dort gehen die Meldungen an die Kreiswahlleitungen und die Landeswahlleitung; auf dieser Grundlage entstehen die landesweiten Zwischenergebnisse.

Prognosen und Hochrechnungen sind analytische Schätzungen und keine amtlichen Resultate. Das vorläufige Endergebnis für das Land wird in der Regel am späten Abend oder in der Nacht bekanntgegeben, sobald ausreichend Meldungen aus allen Wahlkreisen vorliegen. Die amtliche Feststellung des Ergebnisses durch die Landeswahlleitung folgt nach Prüfungen und kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Erst dann steht die Sitzverteilung im neuen Landtag verbindlich fest.

Politisch wird der Abend mit Spannung erwartet. Infratest dimap sah in einem Ländertrend Ende August die AfD als stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt, mit Abstand vor der CDU. Solche Erhebungen sind Momentaufnahmen der Stimmung und keine Vorwegnahme des Wahlausgangs. Bewegungen in der Wählerentscheidung bis zum Wahltag und Effekte der Wahlbeteiligung können das Ergebnis deutlich beeinflussen. Ob und wie sich daraus Koalitionsoptionen im neuen Landtag ergeben, ist erst auf Basis der amtlichen Zahlen seriös beurteilbar.

Rechtsgrundlagen, organisatorische Abläufe und Formblätter für Wahlvorstände stellt die Landeswahlleitung bereit. Maßgeblich ist das Landeswahlgesetz mit der zugehörigen Landeswahlordnung. Für Bürgerinnen und Bürger gilt: Die Auszählung ist öffentlich, doch Anweisungen erteilt ausschließlich der jeweilige Wahlvorstand. Fotos, Gespräche im Zählraum oder Eingriffe in den Ablauf sind zu unterlassen, um die ordnungsgemäße Feststellung der Ergebnisse nicht zu gefährden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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