Die Berliner Senatskanzlei hat am 5. September 2026 als Reaktion auf den in den vergangenen Tagen bekannt gewordenen Hackerangriff auf Teile der Landesverwaltung eine zusätzliche Steuerungseinheit eingerichtet. Zweck der neuen Struktur ist nach Angaben der Landesverwaltung die systematische Sichtung, Prüfung und Bewertung der von den Tätern veröffentlichten Dateien sowie die koordinierte Unterstützung der betroffenen Senatsverwaltungen bei Information und Beratung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Das geht aus einer am 5. September 2026 veröffentlichten Mitteilung der Landesverwaltung hervor.
An der Steuerungseinheit sind demnach neben der Senatskanzlei das Landeskriminalamt, die Landesdatenschutzbehörde, der Landesbeauftragte für Informationssicherheit und die betroffenen Fachsenate beteiligt. Die Leitung hat nach der Mitteilung der Chief Digital Officer Florian Hauer übernommen; die Einheit soll fachliche und prozessuale Abstimmungen bündeln und die nötigen Schritte zur Schadensbegrenzung priorisieren. Die Senatskanzlei bezeichnete den Vorfall als „äußerst schwere Straftat“ und betonte, dass die Einbindung der Sicherheitsbehörden und der Datenschutzaufsicht fortgesetzt werde.
Hintergrund sind Ermittlungen zu einem im August 2026 entdeckten Zugriff auf Teile des Berliner Landesnetzes, bei dem nach bisheriger Erkenntnis Daten in erheblichem Umfang kopiert und anschließend veröffentlicht worden sein sollen. Die genauen Inhalte und das Ausmaß des Datenabflusses werden derzeit forensisch geprüft; verschiedene Medien berichteten in den vergangenen Tagen über veröffentlichte Datensätze und mögliche personenbezogene Betroffenheit. Das Landeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sind nach bisherigen Angaben in die Aufklärung eingebunden.
Die landeseigene Maßnahme zielt darauf ab, zentrale Steuerungs- und Kommunikationswege zu schaffen: Eine koordinierte Bewertung der veröffentlichten Dateien soll die Grundlage dafür liefern, welche Personen oder Unternehmen informiert werden müssen und welche rechtlichen oder technischen Gegenmaßnahmen zu ergreifen sind. Gleichwohl bleibt offen, welche sensiblen Kategorien von Daten konkret betroffen sind; hierzu liegen bislang keine abschließenden, öffentlich bestätigten Einzelangaben vor.
Die Einberufung einer zentralen Einheit ist auch aus Sicht von Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten eine erwartbare Reaktion, sie stellt jedoch zugleich die Frage nach längerfristigen Folgeanforderungen an technische Schutzmaßnahmen und organisatorische Verantwortlichkeiten in der Berliner Verwaltung. Ob und welche Haftungs- oder Aufarbeitungsprozesse sich daraus ergeben, wird sich erst nach Abschluss der forensischen Untersuchung und nach Abstimmung mit den zuständigen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zeigen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).