Das Insolvenzverfahren gegen Hendrik Holt wird trotz dessen Flucht fortgeführt. Eine Sprecherin der beauftragten Insolvenzkanzlei erklärte auf Anfrage, die Flucht wirke sich aktuell nicht in besonderer Weise auf das Verfahren aus. Der Insolvenzverwalter beobachte die Lage eng und stehe mit Strafverfolgern in Kontakt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück liegt ein europäischer Haftbefehl vor; der Aufenthaltsort des Unternehmers aus Haselünne ist unbekannt.
Holt war laut Justiz 2022 in mehreren Verfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit angeblichen Windparkprojekten verurteilt worden. Er kehrte am Dienstag bei einem genehmigten Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt Berlin zurück. Die Ermittler bewerten dies aufgrund weiterer Erkenntnisse als tatsächliche Flucht. Eine Fahndung läuft.
Im laufenden Insolvenzverfahren haben Gläubiger Forderungen von mehr als 40 Millionen Euro angemeldet. Daraus lasse sich jedoch nicht auf die Höhe der verfügbaren Masse schließen, betonte die Kanzlei. Öffentliche Beschlüsse des Insolvenzgerichts zu Verwertungen oder Quoten liegen bislang nicht vor. Die Verwaltung prüft nach eigenen Angaben, ob die Flucht die Sicherung von Vermögenswerten oder die Kommunikation mit Gläubigern beeinträchtigt.
Rechtlich bleibt ein Insolvenzverfahren grundsätzlich in Gang, solange das Gericht es nicht aussetzt oder anordnet, Maßnahmen zu ändern. Prüfungen, Forderungsanmeldungen und mögliche Verwertungen werden demnach fortgesetzt. Zugleich stimmen Staatsanwaltschaften und Insolvenzverwaltung ihr Vorgehen ab, um Überschneidungen zwischen strafprozessualen Sicherungen und insolvenzrechtlichen Schritten zu vermeiden.
Der Fall hat Gewicht über die strafrechtliche Dimension hinaus: Für die Gläubiger entscheidet die Feststellung der Masse, inwieweit ihre Ansprüche befriedigt werden können. Ob und in welcher Höhe Zahlungen möglich sind, hängt von den Ergebnissen der Vermögensaufklärung und den Entscheidungen des Insolvenzgerichts ab. Dazu gibt es derzeit keine belastbaren Angaben.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Kanzlei des Insolvenzverwalters bekräftigten, über neue Erkenntnisse fortlaufend zu informieren. Priorität haben nach Behördenangaben die Fahndung nach Hendrik Holt und die Sicherung etwaiger Vermögenswerte. Weitere Schritte im Insolvenzverfahren richten sich nach den anstehenden gerichtlichen Prüf- und Feststellungsterminen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).