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Verbände warnen vor Einschnitten bei gynäkologischer Versorgung

BVF und KBV warnen nach einem MDR-Bericht, dass das Beitragssatzstabilisierungsgesetz gynäkologische Praxen finanziell unter Druck setzt und Leistungen einschränken könnte.

Nach einem MDR-Bericht vom 30. August 2026 warnen ärztliche Verbände vor spürbaren Folgen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die ambulante gynäkologische Versorgung. Vertreterinnen und Vertreter des Berufsverbands der Frauenärztinnen und Frauenärzte sprechen von einem „Riesenthema in der Versorgung“ und sehen kurzfristige Terminvergabe, Beratung und kontinuierliche Betreuung in Frauenarztpraxen gefährdet.

Auslöser ist das am 10. Juli 2026 beschlossene Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Verbände kritisieren, dass geplante Budget- und Einsparvorgaben wirtschaftliche Spielräume in Praxen einschränken. Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition Frauengesundheit sichern eingereicht. Er betont, dass Leistungen der frauenärztlichen Primärversorgung – etwa Krebsfrüherkennung, Impfberatung, Verhütung, Schwangerenvorsorge und die Behandlung chronischer gynäkologischer Erkrankungen – sich nicht kurzfristig an Budgets anpassen lassen, ohne Zugänge zu verschlechtern.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie mehrere regionale Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern äußern sich ähnlich. Sie erwarten bei ausbleibender Gegensteuerung weniger Sprechstunden, längere Wartezeiten und ein reduziertes Leistungsangebot. In Berlin warnen die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und weitere Gesundheitsakteure vor einer möglichen Versorgungslücke und verweisen zugleich auf laufende Programme zur Förderung von Niederlassungen und Praxisübergaben, die strukturelle Finanzierungsprobleme jedoch nicht ersetzen könnten.

Konkrete quantitative Folgen lassen sich derzeit nicht verlässlich beziffern. Die zugeschriebenen Aussagen der Verbände stützen sich auf Praxiserfahrungen, Verbandsumfragen und Stellungnahmen. Amtliche Auswertungen zu mittelfristigen Effekten der neuen Budgetvorgaben auf die ambulante gynäkologische Versorgung liegen bislang nicht vor. Die Verbände fordern daher, die frauenärztliche Primärversorgung gezielt zu stärken, etwa durch Ausnahmen von Budgetbegrenzungen, angepasste Vergütungsstrukturen und Förderprogramme, um Zugang und Behandlungsqualität zu sichern.

Politisch richtet sich der Blick nun auf die Ausgestaltung der GKV-Finanzierung im Lichte des neuen Gesetzes. Nach Auffassung der Verbände entscheidet sie unmittelbar über Erreichbarkeit und Umfang ambulanter Leistungen für Patientinnen. Kurzfristig fordern sie Prüfaufträge an Bund und Selbstverwaltung, um regionale Engpässe früh zu erkennen und Sicherungsmechanismen zu aktivieren. Prognosen darüber, ob und in welchem Umfang Leistungen eingeschränkt werden, bleiben vorläufig und sind von weiteren Entscheidungen abhängig.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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