Der wegen groß angelegten Betrugs verurteilte Windkraftunternehmer Hendrik Holt ist weiterhin auf der Flucht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück kehrte der 33-Jährige am Dienstag, 25. August 2026, nach einem genehmigten Freigang nicht in den offenen Vollzug in Berlin zurück. Ein am Folgetag bei den Ermittlern eingegangenes Schreiben deutet darauf hin, dass Holt Deutschland verlassen hat. Die Behörden haben einen Europäischen Haftbefehl erlassen und die internationale Fahndung veranlasst.
Holt war 2022 in mehreren Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück zu insgesamt rund neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit fingierten oder irreführend dargestellten Windparkprojekten Energiekonzerne um Millionen betrogen und Urkunden gefälscht hatte. Holt war 2020 in Berlin festgenommen und später in den offenen Vollzug verlegt worden.
Unklar bleibt Holts aktueller Aufenthaltsort. Auf einem Instagram-Account, der ihm nach Medienangaben zugeordnet wird, tauchte ein Beitrag mit dem Hinweis auf Moskau auf. Die Echtheit und Herkunft dieses Beitrags sind bislang nicht verifiziert. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück betont, man prüfe entsprechende Hinweise; bestätigte Reiserouten, Ausreisepunkte oder mögliche Unterstützer sind nicht bekanntgegeben worden.
Der offene Vollzug dient der Resozialisierung und erlaubt unter Auflagen unbeaufsichtigte Freigänge. Entzieht sich ein Verurteilter diesen Regeln, reagieren die Behörden in der Regel mit dem Entzug der Vollzugslockerungen, der Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung und – bei grenzüberschreitender Relevanz – mit einem Europäischen Haftbefehl. Damit können Polizeien und Justizbehörden anderer Staaten in der Europäischen Union die Festnahme veranlassen und die Übergabe an Deutschland prüfen.
Für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellen sich mehrere Fragen: Welche Umstände ermöglichten die mutmaßliche Ausreise trotz laufender Strafe? Gibt es Hinweise auf logistische Hilfe aus dem Umfeld? Und welche Spuren ergeben sich aus ausgewerteten Kommunikations- und Reisedaten? Die Ermittler verweisen darauf, dass während der laufenden Fahndung nur begrenzt Details zu Maßnahmen veröffentlicht werden.
Mediale Aufmerksamkeit erfährt der Fall seit Jahren, nicht zuletzt durch Berichte und Analysen von ARD, NDR und überregionalen Zeitungen. In der Sache bleibt entscheidend, ob und wann der Europäische Haftbefehl greift und Holt den deutschen Justizbehörden wieder zugeführt wird.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).