Die Alternative für Deutschland ist nach der am 30. August 2026 abgehaltenen Neuwahl mit zehn Sitzen in die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken eingezogen. Der Regionalverband Saarbrücken teilte mit, die AfD habe knapp 23 Prozent der Stimmen erzielt und sei damit zweitstärkste Kraft. Die Wahlwiederholung betraf die Vertretung des Regionalverbandes und fand im gesamten Verbandsgebiet statt.
Auslöser der Neuwahl war ein längerer Rechtsstreit um die Zulassung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2024. Der Wahlausschuss hatte damals zwei AfD-Listen wegen des Verbots der Mehrfachbewerbung zurückgewiesen. Ein Verwaltungsgericht erklärte daraufhin das Ergebnis der Regionalversammlungswahl für ungültig. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte diese Entscheidung und machte die Anordnung einer Wiederholungswahl rechtskräftig. Für die Neuwahl wurden die eingereichten Wahlvorschläge erneut geprüft und zugelassen.
Mit dem Votum vom 30. August verschiebt sich das Kräfteverhältnis in der Regionalversammlung in Saarbrücken. Die Fraktionen müssen sich neu konstituieren und die Besetzung der Ausschüsse anpassen. Der Regionalverband Saarbrücken wies zugleich darauf hin, dass die Dauer der laufenden Wahlperiode durch die Neuwahl unverändert bleibt; es werden lediglich die Gremien entsprechend dem neuen Wahlergebnis neu besetzt. Damit verlieren Beschlusslagen zur Gremienzusammensetzung aus der Zeit vor der Wahlwiederholung ihre Grundlage und sind im Rahmen der Konstituierung zu erneuern.
Der Regionalverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband besonderer Art und erfüllt die Aufgaben eines Landkreises im Ballungsraum Saarbrücken. Die Regionalversammlung ist seine Vertretung und beschließt unter anderem über den Haushalt, die Kreisumlage sowie zentrale Sozial- und Kulturaufgaben. Gesetzlich vorgeschriebene und weitere Fachausschüsse – darunter der Jugendhilfeausschuss – bereiten Entscheidungen vor und müssen nach dem neuen Kräfteverhältnis entsprechend der Sitzanteile der Fraktionen besetzt werden. Für die Verwaltung steht in den kommenden Wochen die Herstellung der Beschluss- und Arbeitsfähigkeit im Vordergrund; hierzu gehören die Einladung zur konstituierenden Sitzung, die Wahl beziehungsweise Bestätigung von Ausschussmitgliedern und die Anpassung der Geschäftsabläufe an die neue Sitzverteilung.
Der Fall hat auch verwaltungsrechtliche Bedeutung: Er unterstreicht die Anforderungen an die Prüfung von Wahlvorschlägen durch den Wahlausschuss und die Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen für kommunale Wahlen im Saarland. Die Klarstellungen durch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu Fristen, Formerfordernissen und der Behandlung von Mehrfachbewerbungen werden für künftige Verfahren im Regionalverband Saarbrücken und in anderen Kommunalvertretungen des Landes maßgeblich bleiben. Politisch bleibt es den Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der AfD und weiteren Gruppierungen vorbehalten, tragfähige Mehrheiten für die anstehenden Beschlüsse in der Regionalversammlung zu organisieren.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).