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Landgericht Leipzig spricht Buchhalterin im Connewitz-Fall frei

Das Landgericht Leipzig hat eine 56-jährige frühere Klinikbuchhalterin vom Vorwurf der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Kammer hob ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig auf; die Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel.

Das Landgericht Leipzig hat am 15. September 2026 eine 56-jährige frühere Klinikbuchhalterin (Ines F.) vom Vorwurf der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Johann Jagenlauf begründete den Freispruch damit, dass zwar Indizien vorlägen, sich aber nicht sicher feststellen lasse, an wen welche Personendaten zu welchem Zeitpunkt weitergegeben worden seien. Damit fehlten die für eine Verurteilung notwendigen gesicherten Kausalzusammenhänge.

Der Entscheidung vorausgegangen war ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Februar 2026. Damals war die Angeklagte wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. In dem nun abgeschlossenen Berufungsprozess hob die Strafkammer die erstinstanzliche Entscheidung auf und sprach die Angeklagte frei. Nach Angaben aus dem Verfahren prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie Revision einlegt.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf, die Angeklagte habe außerhalb dienstlicher Notwendigkeiten Personendaten recherchiert, die später bei zwei Angriffen in Leipzig eine Rolle gespielt haben sollen. Nach Darstellung des Gerichts ließ sich in der Beweisaufnahme jedoch nicht klären, dass die Daten von der Angeklagten an die späteren Täter gelangten. In der Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter zugleich auf eine moralische Dimension: Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte unbefugt in Datensätzen recherchiert habe, und sprach von einer moralischen Mitverantwortung. Rechtlich reichte dies jedoch nicht für eine Verurteilung aus, weil der notwendige Nachweis der Weitergabe und deren konkrete Tatwirkung fehlte.

Der Fall ist eingebettet in eine Reihe von politisch motivierten Übergriffen in Leipzig, von denen auch der Stadtteil Connewitz betroffen war. Die juristische Aufarbeitung dieser Taten läuft seit Jahren und führte zu unterschiedlichen Ergebnissen – von Verurteilungen über Freisprüche bis zu laufenden Rechtsmitteln. Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 15. September 2026 bezieht sich auf einen Teilkomplex dieser Verfahren und ändert das erstinstanzliche Urteil in diesem Punkt grundlegend. Welche Folgen der Freispruch für mögliche weitere Ermittlungen oder Zivilverfahren haben wird, ist offen und hängt auch davon ab, ob die Staatsanwaltschaft den Weg der Revision beschreitet.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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