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Landgericht Mainz verhängt Haftstrafe wegen Betrugs mit Corona-Tests

Ein 53-Jähriger ist in Mainz zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte 2021 in Klein-Winternheim Testleistungen abgerechnet, die nach Feststellung des Gerichts nicht erbracht wurden. Der Schaden liegt bei mehr…

Das Landgericht Mainz hat am 8. September 2026 einen 53-jährigen Betreiber von Corona-Teststationen wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Mann im Jahr 2021 in Klein-Winternheim Testleistungen gegenüber den zuständigen Stellen abgerechnet, die tatsächlich nicht erbracht worden waren.

Nach den Feststellungen des Gerichts betrieb der Verurteilte im Juni 2021 insgesamt acht mobile Corona-Teststationen in Klein-Winternheim. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, Abrechnungen teils frei erfunden oder in zu hoher Zahl eingereicht zu haben. Das Landgericht sah einen Vermögensschaden von mehr als einer Million Euro als erwiesen an. Die Strafzumessung berücksichtigte nach Angaben aus dem Verfahren die Höhe des Schadens und die Vorgehensweise bei der Abrechnung.

Das Urteil bezieht sich auf Taten während der Corona-Pandemie und auf Programme, die flächendeckende Tests ermöglichen sollten. In der Beweisaufnahme stützte sich das Gericht auf Abrechnungsunterlagen, Auswertungen der Zahl der angeblich durchgeführten Tests und Zeugenaussagen aus dem Umfeld der Stationen. Hinweise auf tatsächlich durchgeführte, aber nicht dokumentierte Tests konnten die Einwände der Verteidigung nach Einschätzung der Kammer nicht in einem Umfang begründen, der die Vorwürfe entkräftet hätte.

Mit der Entscheidung setzt das Landgericht Mainz eine Reihe von Verfahren fort, in denen Gerichte in Deutschland Betrugsfälle im Zusammenhang mit Corona-Teststationen aufgearbeitet haben. In mehreren Bundesländern wurden seit 2023 Freiheitsstrafen verhängt, wenn systematisch hohe Summen durch fingierte oder nicht erbrachte Testleistungen abgerechnet worden waren. Das Mainzer Urteil unterstreicht, dass bei nachgewiesenem großangelegtem Abrechnungsbetrug deutliche Strafen verhängt werden.

Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, war zunächst offen. In Fällen dieser Größenordnung prüfen Verteidigung und Staatsanwaltschaft regelmäßig Revision oder andere Rechtsmittel. Weitere Einzelheiten zur Person des Verurteilten und zu einzelnen Strafzumessungsgründen wurden in den öffentlichen Mitteilungen nicht genannt. Maßgeblich ist der Schuldspruch wegen Betrugs und die festgestellte Schadenshöhe von mehr als einer Million Euro. Der Urteilsspruch datiert auf den 8. September 2026 und betrifft Vorgänge im Juni 2021 in Klein-Winternheim in Rheinland-Pfalz.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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